Aktuelle Information zum Thema COVID-19
Laut Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ist Folgendes klar gestellt worden:
„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich."
Es gibt gewisse Vorsichtsmaßnahmen, die wir treffen müssen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit! Und bleiben Sie gesund!
Ihre Heilpraktikerinnen,
Jessica Kreutz und Miriam Eberhardt
"Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Gesundheit!"
Wer sich richtig wohl und gesund fühlen möchte, muss darauf achten, dass er sich ganzheitlich im Reinen hält. Körper, Seele und Geist spielen eine gleichgroße Rolle und sollten im harmonischen Gleichgewicht zueinander stehen.
In unserer Praxis möchten wir, wann immer möglich, Ihnen und Ihrem Körper helfen, eine Balance aufzubauen und Ihre Gesundheit zu stärken.
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